Soeben hat der Bundesrat eine Änderung der MiGel-Liste (KVG-Beiträge) publiziert:
Ab 1. Juli 2012 werden aus der obligatorischen Krankenversicherung wieder jährlich maximal CHF 180 an Kinderbrillen bzw. Kontaktlinsen vergütet.
Limitation: Jährlich einmal ist ein Arztrezept notwendig. Eventuelle unterjährige Folgeanpassungen können durch einen Augenoptiker erfolgen, wobei aber der Maximalbetrag von CHF 180/Jahr bestehen bleibt.
Diese Regelung ist vorerst bis Ende 2013
Kategorie: Ausgesprochen!
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